In der [[Raffelstetter Zollordnung]] wird das genormte Schiff (''navis legittima'') erstmals als Schiff für den [[Salzhandel]] erwähnt. Im heutigen Sprachgebrauch würden sie als Zillen bezeichnet werden. | In der [[Raffelstetter Zollordnung]] wird das genormte Schiff (''navis legittima'') erstmals als Schiff für den [[Salzhandel]] erwähnt. Im heutigen Sprachgebrauch würden sie als Zillen bezeichnet werden. |