Zu jener Zeit schrieb das Oberhofmeisteramt in Wien strenge Regeln zur Führung der Restauration vor: Sperre während „acht“ Wintermonaten, Sperrstunde − auch im Hochsommer − um 19 Uhr, da zu dieser Zeit alle Schlossgartentore geschlossen wurden; Brandauer musste drei getrennte Schankanlagen führen; vor der Restauration war kein Gastgarten erlaubt. | Zu jener Zeit schrieb das Oberhofmeisteramt in Wien strenge Regeln zur Führung der Restauration vor: Sperre während „acht“ Wintermonaten, Sperrstunde − auch im Hochsommer − um 19 Uhr, da zu dieser Zeit alle Schlossgartentore geschlossen wurden; Brandauer musste drei getrennte Schankanlagen führen; vor der Restauration war kein Gastgarten erlaubt. |