: [[1162]]: wird [[Erzbischof]] [[Eberhard I. von Biburg]] zum ''legatus a latere'', zum persönlichen Vertreter des Papstes, für [[Deutschland]] bestellt − eines der besonderen [[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe]]
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: [[1162]]: wird [[Erzbischof]] [[Eberhard I. von Biburg]] zum ''legatus a latere'', zum persönlichen Vertreter des Papstes für [[Deutschland]] bestellt − eines der besonderen [[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe]]. Seit damals besteht das Vorrecht der Erzbischöfe den Purpurmantel zu tragen, ein Recht, das sonst nur Kardinälen zusteht.