Erzbischöfliche Kurie in Salzburg

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Eine Diözesankurie (von lateinisch curia ‚Rat) sind die Leitungs- und Verwaltungsorgane einer Diözese. Dazu zählen Einrichtungen, die dem Bischof bei der Leitung der Teilkirche helfen. Dazu zählt besonders Hilfe in den Bereichen Pastoral, Verwaltung und kirchliche Gerichtsbarkeit.

Allgemeines

Einrichtungen der Kurie sind insbesondere das Ordinariat (auch: Generalvikariat) für die Verwaltung und das Offizialat für die Rechtsprechung. Mitglieder der Kurie sind in der Regel neben dem Bischof der Generalvikar, die Bischofsvikare, Weihbischöfe, der Offizial und andere leitende Mitarbeiter der Diözese. Beratungsorgane sind der Priesterrat und der Katholikenrat.

Die Ämter der Diözesankurie werden vom Diözesanbischof besetzt.

Quelle

  • Wikipedia