Bergheim 1909: Vernichtung eines Bauernhofes durch klerikale Rache
Die "Salzburger Wacht" berichtete 1909 von der Vernichtung eines Bauernhofes durch klerikale Rache in Muntigl in Bergheim. Nachstehend der komplette Artikel.

Inhaltszusammenfassung
Dieser Artikel bringt ein Beispiel, wie Frauen im ländlichen Raum in früheren Jahrhundertenrechtlich und gesellschaftlich stark benachteiligt waren. Gab es beispielsweise auf Bauernhöfen keine männliche Personen, die einen Hof führten oder zumindest Nachfolger waren, konnten man den Frauen am Hof einfach ihre Rechte streitig machen - wie im unten geschilderten Fall.
Die Schwestern Julianne und Marie Rehrl aus Bergheim waren trotz einer gerichtlichen Klarstellung jahrelange von einflussreichen Nachbarn und den örtlichen klerikalen Persönlichkeiten in einen Nachbarschaftsstreit verwickelt. Dieser Fall zeigt auf, wie kirchliche und kommunale Autoritäten ihre Stellung missbrauchten, um zwei alleinstehende Frauen zu entrechten, zu diffamieren und schließlich unter dem Vorwand angeblicher Geisteskrankheit in eine Irrenanstalt einzuweisen. Die Frauen waren damals gegenüber Willkür, Machtmissbrauch und klerikaler Einflussnahme hilflos.
Die Vernichtung eines Bauernhofes durch klerikale Rache.
Wie furchtbar der Klerikalismus auf dem Lande wirkt, zeigt das erschütternde Schicksal von zwei Bäuerinnen in der Gemeinde Muntigl. Die 69jährige Julianne Rehrl und die 66jährige Marie Rehrl sind die Besitzerinnen des wunderschönen Bauernhofes "Gaberhöll" Nr. 5 in Muntigl, Gemeinde Bergheim, den wir nachstehend mit den beiden Bäuerinnen im Bilde vorführen.
Zwischen diesen Besitzerinnen, die sich trotz ihres Alters fleißig ihrem Anwesen widmeten und eine verhältnismäßig große Oekonomie bewirtschafteten, sodaß sie schuldenfrei waren und in der Sparkasse noch eine Einlage von mehreren hundert Gulden besaßen, und den Nachbarsleuten Josef und Maria Weißbacher entwickelte sich ein Rechtsstreit wegen des Besitzes des zum "Gaberhöllhofe" gehörigen Wasserrechens. Da das Besitzrecht unzweifelhaft war und der Wert des Hofes dadurch bedingt wurde, ließen sich die beiden Frauen ihr Recht nicht streitig machen und gerieten dadurch in einen heftigen Streit mit der ganzen klerikalen Gemeindesippe, die wie eine Klette zusammenhielt und den Verlauf der vielen Kommissions-Begehungen und Gerichtsverhandlungen mit fanatischem Eifer verfolgte. Sie erreichten auch, daß Bezirks- und Landesgericht gegen die Rehrl entschieden; allein der oberste Gerichtshof stellte das verletzte Recht wieder her und entschied, daß der Umstand bezüglich des Wassers von der Gegenpartei der Rehrl wiederhergestellt werde.
Trotz dieser Entscheidung fühlte sich der Prozeßgegner unter dem Schutze seiner klerikalen Freunde stärker als das Gesetz als und verübte in der Nacht eine Besitzstörung, indem er durch Aufstechen eines Grabens, der heute noch sichtbar ist, die Wasseradern unterband. Gleichzeitig wurde der gute Leumund der Rehrlfrauen in der ganzen Gemeinde dadurch zerstört, daß man dieselben als unverträglich, verrückt und zänkisch hinstellte, obwohl gerade die Gegner der Rehrl wiederholt wegen Übertretung gegen die Sicherheit der Ehre bestraft wurden; wohl wurden auch die Rehrl bestraft, doch nur deshalb, weil ihnen die ganze streitende Nachbarschaft die Zeugenschaft verweigerte.
Man legte den Rehrlfrauen Urkunden zur Unterschrift vor, nach welchen sie freiwillig auf ihre Rechte verzichten sollten, und drohte ihnen, falls sie nicht unterschreiben, mit Arrest und Irrenhaus. Als sie durch all diese Foltern nicht zu beugen waren, geschah etwas Unerhörtes. Am Morgen des 17. September 1895, zwischen 4 und 5 Uhr, schlugen plötzlich derbe Fäuste an die Tore des "Gaberhöllhofes" und rauhe Stimmen begehrten sofortigen Einlaß. Auf die zitternde Frage der Frauen, wer hier sei, antwortete man: "Der Gemeindevorstand ist da, aufmachen!" Als die Frauen der Aufforderung Folge leisteten, traten ihnen ein Gendarm mit aufgepflanztem Bajonett, der Gemeinde-Vorsteher Leopold Hausner, Andreas Berger, Bauer in Lengfelden, und zwei fremde robuste Gestalten — es waren ein Wärter des Irrenhauses und ein Fuhrknecht — entgegen. Wieder begann die bekannte Aufforderung, sie sollen unterschreiben, und als dies verweigert wurde, trat der Irrenhausknecht in Aktion, fuhr zunächst der alten Marie Rehrl zwischen die Beine, warf sie gegen die Ofenbank, trat ihr in die Weichen, daß sie heute noch die Verletzungen spürt, und steckte sie in die Zwangsjacke. Die gleiche Prozedur wurde mit Julie Rehrl vorgenommen, beide Frauen gefesselt wie die Schweine, die man zur Schlachtbank führt, auf einen Wagen geworfen und ins Lehener Irrenhaus überführt! Die Frauen machten vor ihrer Fesselung aufmerksam, daß sie doch nichts verbrochen haben, daß sie ja das Vieh und den Hof nicht allein lassen können; doch unter formalen gesetzlichen Scheingründen schaffte man die unglücklichen Frauen fort, versiegelte die Türen, nahm das Sparkassabuch mit und überließ den Hof dem Verfall. Ein Verwandter nahm das Vieh später in Verwahrung. Marie Rehrl erlitt nun die furchtbaren Qualen einer mehr als siebenjährigen Internierung in der Irrenanstalt, während ihre Schwester, Julianne Rehrl, nach einer zehnmonatlichen Internierung entlassen wurde.
Daß die Irrenhausverwaltung selbst zwar an Geisteskrankheit, aber nur an eine ungefährliche Zwangsvorstellung der Frauen wegen ihres vermeintlichen, vom obersten Gerichtshof aber anerkannten Rechtes glaubte, beweist die Tatsache, daß man auch hier wiederholt zu Marie Rehrl sagte: "Wenn du unterschreibst, wirst du sofort entlassen!" Es ist ja sehr wahrscheinlich, daß die Frauen, obwohl in Wirklichkeit geistig normal, durch die Dauer der Streitigkeiten in einen an Geisteskrankheit grenzenden Aufregungszustand gerieten, wodurch die Irrenhausverwaltung, die von den Einzelheiten des Rechtsfalles keine Kenntnis hatte, wirkliche Geistesstörung annehmen mußte.
Wäre aber eine tiefere geistige Störung vorgelegen, so hätten die Frauen ihr Schicksal nicht so lange tragen können, um endlich vollständig geistig normal, wie sie heute zweifellos sind, entlassen zu werden. Jedenfalls liegt hier von den Urhebern der Verfolgung ein so grausames Unrecht und eine so empörende Vergewaltigung vor, daß es nicht ohne Sühne bleiben kann.
Noch heute stehen die beiden Frauen unter Kuratel. Sie wissen nichts von ihrem Sparkassabuch, ihr Feld liegt brach und verwüstet, der Hof ist in einem schauerlichen Verfall geraten, wie untenstehendes Bild zeigt, und in allen Gemeinden der Umgebung verflucht man die Urheber dieser Verwüstung und erklärt geheimnisvoll: "Des muß ja einmal aufkommen, sonst gäb’s ja überhaupt ka Gerechtigkeit auf der Welt mehr."
Die vorliegenden Schilderungen geben uns einen Einblick in die geradezu mittelalterliche Methode klerikaler Dorfmachthaber, das Recht unter allen Umständen zu beugen.
Quelle
- ANNO, "Salzburger Wacht", Ausgabe vom 16. Dezember 1909, Seite 4