Österreichisches Hebammengremium, Landesgeschäftsstelle Salzburg

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Das Österreichische Hebammengremium ist die Interessenvertretung der Österreichischen Hebammen und hat Landesgeschäftsstellen unter anderem in der Stadt Salzburg.

Aufgaben

Das Österreichische Hebammengremium

  • nimmt die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der in Österreich tätigen Hebammen wahr,
  • überwacht die Erfüllung der Berufspflichten der Hebammen und
  • sorgt für die Wahrung des Berufsansehens des Hebammenstandes.

Insbesondere hat es folgende Aufgaben:

  • im übertragenen Wirkungsbereich:
    • Führung eines Verzeichnisses aller zur Berufsausübung in Österreich berechtigten Hebammen (Hebammenregister);
    • Ausstellung von Hebammenausweisen;
    • Entziehung der Berufsberechtigung bzw. Versagung der Eintragung in das Hebammenregister;
    • Anerkennung von Berufsqualifikationen, Entgegennahme von Meldungen und Ausstellung von Bescheinigungen;
  • im eigenen Wirkungsbereich:
    • Erstellung von Richtlinien für die Veranstaltung von Fortbildungskursen sowie Sorgetragung für deren Durchführung;
    • Erstellung von Dokumentationsrichtlinien für freiberuflich tätige Hebammen;
    • Zurverfügungstellung von Informationen über sanitätsrechtliche Vorschriften an Hebammen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren Beruf in Österreich ausüben;
    • Erstattung von Berichten, Gutachten und Vorschlägen in allen Fragen des Hebammenwesens über Aufforderung der Behörden, Erstatten von Stellungnahmen über Entwürfe von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften, die den Hebammenstand berühren;
    • Abschluss von Verträgen zur Regelung der Beziehungen der Hebammen zu den Trägern der Sozialversicherung;
    • Sorgetragung für den Abschluss einer Gruppenberufshaftpflichtversicherung;
    • Dokumentation über die Fortbildung der Hebammen.

Landesgeschäftsstelle

Den Landesgeschäftsstellen des Österreichischen Hebammengremiums obliegt die Besorgung jener Geschäfte, die sich nur auf den Wirkungskreis eines Bundeslandes beziehen. Nähere Bestimmungen über den Wirkungskreis der Landesgeschäftsstellen und ihrer Zusammensetzung werden durch die Satzung des Österreichischen Hebammengremiums festgelegt:

Eine Landesgeschäftsstelle des Österreichischen Hebammengremiums setzt sich aus

  • der Landesgeschäftsstellenleiterin, das ist das für dieses Bundesland gewählte Gremialvorstandsmitglied bzw. unter mehreren solchen Mitgliedern die Listenführerin der stimmenstärksten Liste,
  • deren Stellvertreterin und
  • den aus den betreffenden Bundesländern gewählten Mitgliedern des (Bundes-)Gremialvorstandes

zusammen.

Landesgeschäftsführerin und damit für die Belange von 118 Salzburger Hebammen zuständig ist (2013) Angelika Sams, MSc.

Die Landesgeschäftsstellen haben

  • an der Durchführung der Beschlüsse des Gremialvorstandes, des geschäftsführenden Ausschusses und der Hauptversammlung mitzuwirken;
  • den Berufsangehörigen ihres Bundeslandes Rat und Auskunft zu erteilen;
  • sämtliche in ihrem Wirkungsbereich berufstätigen Hebammen zwecks Fortbildung zu erfassen;
  • Kurse und Vorträge für die Fortbildung der Hebammen in ihrem Bereich durchzuführen;
  • Landesvollversammlungen in ihrem Bereich mindestens einmal jährlich durchzuführen;
  • ihnen vom Gremialvorstand fallweise oder dauernd zur selbständigen Behandlung und Erledigung übertragene Aufgaben zu besorgen.

Der Ausschuss der Landesgeschäftsstelle ist ein von den Vorstandsmitgliedern des jeweiligen Bundeslandes bestimmtes Organ. Er hat innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl des Vorstandes installiert zu werden. Über seine Zusammensetzung entscheidet die nächste jährliche Vollversammlung des jeweiligen Bundeslandes mit einfacher Mehrheit. Aufgabe der Ausschussmitglieder ist es, die regionalen Belange der Hebammen zu vertreten.

Kontakt

Österreichisches Hebammengremium, Landesgeschäftsstelle Salzburg
Neufahrn 80
5202 Neumarkt am Wallersee
Leitung: Angelika Sams, MSc
Telefon: (06 64) 2 02 18 05
E-Mail: salzburg@hebammen.at

Quellen

Weblink