Diskussion:Fürsterzbistum Salzburg

Aus SALZBURGWIKI
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Als weitere "Quellenangabe" möchte ich hier die mit Karl geführte Diskussion einfügen:

Bitte um deine Hilfe (Erzstift Salzburg)

Lieber Karl, ich bitte dich um deine Hilfe.

Mit deinem Artikel Auswärtige Herrschaften habe ich einmal einen Anfang gesetzt, um endlich einmal den Begriff Erzstift Salzburg zu definieren. Aber ich glaube, ganz stimmt das noch nicht, was ich da zusammen gereimt habe. Da aber dieser Begriff immer wieder im Salzburgwiki verwendet wird, sollte er auch einmal erklärt werden. Kannst du da bitte mal drüber lesen...?

Denn in weiterer Folge gehörte der Artikel Erzbistum (Überblick) überarbeitet. Wenn ich das alles recht interpretiere, ist der Übergriff Erzstift', das sich in Auswärtige Herrschaften, Salzburger Kirchenprovinz und Erzbistum (als ureigenes Territorium) aufteilt. Dem Erzbistum untersteht dann u. a. die Erzabtei St. Peter.

Also vielen Dank für deine Hilfe (oder auch anderer, die das hier lesen!) wiki-peda (Peter) 07:35, 22. Mai 2010 (UTC)

Lieber Peter,
du hast ganz recht, "Erzstift" ist ein Schlüsselbegriff für die Geschichte des geistlichen Fürstentums Salzburg. Ich habe ihn im Artikel Auswärtige Herrschaften beiläufig als Inbegriff der weltlichen Herrschaftsrechte des Erzbischofs bezeichnet, was einigermaßen stimmen dürfte, allerdings habe ich keine Quellen zur Hand. "Stift" ist, wenn ich recht sehe, eigentlich die Bezeichnung für ein Kloster in seiner Eigenschaft als mit Vermögen ausgestattete juristische Person des Kirchenrechts und wurde dann auf geistliche Fürstentümer übertragen.
Erzbistum ist ein Begriff aus der Kirchenorganisation und nur bedingt zur Bezeichnung der feudalen Herrschaftsverhältnisse um das Erzstift Salzburg geeignet. Seinerzeit wie auch heute ist ein Erzbischof ein Bischof, der zugleich das Haupt einer Kirchenprovinz ist und damit höher steht als die anderen Bischöfe derselben Kirchenprovinz. Er ist zugleich kirchenrechtliche Appellationsinstanz gegenüber diesen anderen Bischöfen; wie weit er ihnen Befehle erteilen kann, bin ich nicht sicher. Das Erzbistum Salzburg umfasst die Erzdiözese Salzburg, das ist heute das Bundesland Salzburg und ein Teil Tirols; die Diözese Graz-Seckau (das Bistum Graz-Seckau) ist nicht Teil der Erzdiözese, sondern nur der Salzburger Kirchenprovinz.
Dass die Salzburger Kirchenprovinz dem Erzstift Salzburg unterstand, kann man nicht sagen. Sie unterstand und untersteht nur dem Erzbischof.
Historisch war die Erzdiözese, und daher auch das Gebiet des Erzbistums, immer – zumindest bis in die Zeit Kaiser Josefs II. – größer als das Territorium, das dem Erzbischof als Reichsfürsten unterstand; der kirchliche Machtbereich war also größer als der weltliche.
Ich glaube – bin aber nicht ganz sicher – dass die Auswärtigen Herrschaften als Teil des Erzstiftes betrachtet wurden; dann sind die Grenzen des Erzbistums Salzburg als Reichsfürstentums nicht ident mit den Grenzen des Erzstiftes Salzburg. Das wäre aber noch zu überprüfen, bevor man solche Begriffsunterscheidungen "durchzieht".
Auch ein Kloster wie St. Peter ist nicht einfach dem Bischof unterstellt wie etwa ein Pfarrer, sondern eine selbstständige Organisation. Die Erzabtei St. Peter war nicht Teil des Erzstiftes, es handelt sich einfach um unterschiedliche juristische Personen.
--Karl Irresberger 10:09, 22. Mai 2010 (UTC)
Das "Erzstift" wird viel häufiger "Fürsterzbistum" genannt, um die weltlichen Herrschaftsgebiete des Erzbischofes zu beschreiben. Sowohl die Begriffe "Stift" wie "Erzbistum" sind vielfältig gebraucht. In dem Beitrag geht m. E. unter, dass der Erzbischof im Bayrischen Reichskreis (Verwaltungskreis) natürlich bis nach 1803 das Kirchenoberhaupt der bayrischen Landeskirche war und blieb.--Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 07:14, 13. Jan. 2019 (UTC)