Niederlage
Als Niederlage bezeichnete man Häuser an Orten mit Marktrecht, in den durchreisende Kaufleute ihre mitgebrachte Ware auspackten und der Bürgerschaft drei Tage lang zum Kauf anbieten mussten. Erst dann konnten sie weiter ziehen.
Seit dem Mittelalter war Handel nur den Bürgern der Städte und Märkte vorbehalten. An allen anderen Orten, die außerhalb dieser zum Handel berechtigten Orte lagen, war Handel somit unter Strafe verboten.
Das Niederlagerecht war natürlich auch eine einträgliche Sache für den jeweiligen Markt bzw. Stadt, denn für dieses Recht mussten die Kaufleute auch Abgaben bezahlen. Und konnte man den Markt bzw. die Stadt nicht umgehen, weil sie beispielsweise am einzigen Furt des Flusses weit und breit lag oder an einem Pass, war dies ein noch größerer Vorteil für diese Niederlagen.
Nur auf so genannten befreiten Jahrmärkten und Kirchtagen am Land durfte man Handel für die Dauer dieser Jahrmärkte oder Kirchtage treiben. Aber weder der direkte Einkauf beim ländlichen Produzenten noch der Handel außerhalb der bezeichneten Märkte waren weder dem inländischen Verbraucher noch dem in- und ausländischen Händler erlaubt
In der Stadt Salzburg gab es mehrere Niederlagen.