Salzburger Landeskulturbeirat

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Der Salzburger Landes-Kulturbeirat versteht sich als Gremium zur Anregung des Diskurses zwischen Machern und Nutzern kultureller Einrichtungen sowie als beratendes Organ der Salzburger Landesregierung in kulturellen und kulturpolitischen Fragen.

Aufgaben des Landes-Kulturbeirates:

1. Dem Landes-Kulturbeirat kommen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • von sich aus Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen der Kulturpolitik abzugeben;
  • der Landesregierung Vorschläge und Konzepte zur Lösung wichtiger Kulturprobleme und zur Verwirklichung größerer Kulturprojekte zu erstatten;
  • die Landesregierung mit konkreten kulturellen Zielsetzungen zu befassen;
  • Vorschläge zu erstatten, die geeignet erscheinen, die Kulturförderung des Landes oder den Kontakt der Landesverwaltung zu den Kulturschaffenden und zur kulturinteressierten Bevölkerung zu verbessern.


2. Der Landes-Kulturbeirat ist insbesondere in folgenden Fragen zu hören oder kann nach eigenem Ermessen Stellungnahmen abgeben:

  • zu Entwürfen für Landesgesetze oder Verordnungen der Landesregierung, die kulturelle Belange betreffen, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens;
  • zu kulturellen Großvorhaben des Landes wie Kulturbauten oder Veranstaltungen;
  • zu Verträgen über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern oder mit dem Bund sowie mit anderen Staaten oder Teilstaaten über kulturelle Belange;
  • zum Kulturbericht oder zu anderen Abschlussberichten über kulturelle Aktivitäten des Landes;
  • zu allen anderen kulturellen Angelegenheiten über Ersuchen der Landesregierung.