Salzburger Landeskulturbeirat
Version vom 1. Dezember 2007, 00:18 Uhr von Leofellinger (Diskussion | Beiträge)
Der Salzburger Landes-Kulturbeirat versteht sich als Gremium zur Anregung des Diskurses zwischen Machern und Nutzern kultureller Einrichtungen sowie als beratendes Organ der Salzburger Landesregierung in kulturellen und kulturpolitischen Fragen.
Aufgaben des Landes-Kulturbeirates:
1. Dem Landes-Kulturbeirat kommen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit insbesondere folgende Aufgaben zu:
- von sich aus Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen der Kulturpolitik abzugeben;
- der Landesregierung Vorschläge und Konzepte zur Lösung wichtiger Kulturprobleme und zur Verwirklichung größerer Kulturprojekte zu erstatten;
- die Landesregierung mit konkreten kulturellen Zielsetzungen zu befassen;
- Vorschläge zu erstatten, die geeignet erscheinen, die Kulturförderung des Landes oder den Kontakt der Landesverwaltung zu den Kulturschaffenden und zur kulturinteressierten Bevölkerung zu verbessern.
2. Der Landes-Kulturbeirat ist insbesondere in folgenden Fragen zu hören oder kann nach eigenem Ermessen Stellungnahmen abgeben:
- zu Entwürfen für Landesgesetze oder Verordnungen der Landesregierung, die kulturelle Belange betreffen, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens;
- zu kulturellen Großvorhaben des Landes wie Kulturbauten oder Veranstaltungen;
- zu Verträgen über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern oder mit dem Bund sowie mit anderen Staaten oder Teilstaaten über kulturelle Belange;
- zum Kulturbericht oder zu anderen Abschlussberichten über kulturelle Aktivitäten des Landes;
- zu allen anderen kulturellen Angelegenheiten über Ersuchen der Landesregierung.