Gasteiner Bergordnung
"Gasteiner Bergordnung" von 1342
Der Salzburger Landesherr, Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, erließ um 1342 die "Gasteiner Bergordnung" (Gesetzessammlung)und setzte einen eigens dafür ernannten Bergrichter ein, der den Bergwerks-Angehörigen das Recht sprach. Zum einen ging es um sachbezogene Anweisungen an die vor Ort arbeitenden Bergleute, zum anderen um die Rechte (Steuern) des Landesherrn, dem - wie auch anderswo üblich - die Regalrechte vom Kaiser zugesprochen worden waren. Als Landrichter ist für das Jahr 1340 ein gewisser Nikla von Aussee belegt. Die Kompetenzen der beiden - oft konkurrierenden - Richter sind in der Ordnung detailliert festgelegt. Der Umfang des Edelmetall-Bergbaues war mit einer Jahresproduktion von ca. 55 Gewichtsmark (ca. 16 kg) noch gering und machte grob annähernd 1% (bis 2%) der Produktion zur Blütezeit um die Mitte des 16. Jahrhunderts aus, doch beteiligten sich bereits "Außerleut", die von weit entfernten Gegenden (Ungarn, Amberg, Reichenstein) nach Gastein kamen. Das gewonnene Edelmetall, meist drei bis fünf Teile Silber auf einen Teil Gold, musste ausnahmslos an den Landesherrn abgeliefert werden. Die kleinen Bergbauunternehmer ("Gruebmeister", meist halb-bäuerliche Personen) erhielten als Gegenleistung geprägte Münzen ausbezahlt, deren Wert deutlich unter dem Handelswert des eingelieferten Edelmetalls lag. Der erste Gewerke, der namentlich nachweisbar ist, war "Heinzel Arzer de Heusing". Diese Erstnennung gilt für den gesamten Bereich der Hohen Tauern, und zwar sowohl für die Nordseite als auch für deren Südseite. Den Namen "Heusing" gibt es in abgewandelter Form noch heute in Gastein: Heißing und Heißing-Felding, beide in der Gemeinde Bad Hofgastein.
BEDEUTUNG FÜR DIE SALZBURGER LANDESGESCHICHTE In der Eingangformel der "Constituciones et iura montana in Chastune", wie die "Gasteiner Bergordnung" auf Latein heißt, findet sich in der Geschichte des Erzstiftes Salzburg zum ersten Mal die Formulierung "unser Land"(1), ausgesprochen von Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, dem damals "zuständigen" Landesherrn. Die "provincia Gastuna" war bis 1297 zum allergrößten Teil im Besitz der bayerischen Herzöge (laut bayerischem "Urbarium antiquissimum" von 1224), wurde aber im genannten Jahr 1297 durch Erzbischof Konrad IV. von Fohnsdorf käuflich erworben. Damit war für das Erzstift Salzburg die letzte Lücke im Besitzstand geschlossen und man durfte fortan mit vollem Recht von "unserem Land" sprechen. Dies geschah erstmals 1342 in der "Gasteiner Bergordnung". Nach einer anderen Lehrmeinung (2) kann bereits seit 1292 vom "Land Salzburg" gesprochen werden.
BEDEUTUNG FÜR DIE BERGRECHTSGESCHICHTE Zusammen mit den Bergrechten von St. Leonhard im Lavanttal von 1325 und der Zeiringer Bergordnung von 1339 ist die "Gasteiner Bergordnung" von 1342 ein wesentliches Fundament für die Entwicklung des österreichischen Bergrechtes. Es folgten noch im 14. Jahrhundert die "Pro-Iuribus Ordnungen", im 15. Jahrhundert die Berordnung "Statuta et iura", 1459, gefolgt von der ersten "großen" Salzburger Bergordnung von 1477 und schließlich die bis Ende des 18. Jahrhunderts beachtet große Salzburger Bergordnung von 1532. Der Verfasser war der Gasteiner (Ober-)Bergrichter Dr. Leonhard Auer, in der damaligen Regierung ein hochgeachteter "Hofrat von Haus", der nur für bestimmte Problemlösungen herangezogen wurde.
Anmerkung: (1) Dopsch, Heinz: Kleine Geschichte Salzburgs, Salzburg 2001, S. 59. (2) Zaisberger, Friederike: Geschichte Salzburgs, Wien-München 1998, S. 35 f.
Quellen: Ludwig, Karl-Heinz und Gruber, Fritz: Gold- und Silberbergbau im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Das Revier von Gastein und Rauris, Köln-Wien 1987, S. 11-44. Schwind, E. und Dopsch, A.: Ausgewählte Urkunden zur Verfassungs-Geschichte der deutsch-österreichischen Erblande im Mittelalter, Innsbruck 1895, S. 181 f. Das Original der "Gasteiner Bergordnung" erliegt im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien, Allgemeine Urkundenreihe sub 30. August 1342. Gruber, Fritz: Mosaiksteine zur Geschichte Gasteins und seiner Salzburger Umgebung. Bergbau-Badeweswen-Bauwerke-Ortsnamen-Biografien-Chronologie, Bad Gastein 2012, Mosaikstein Nr. 8: Die Gasteiner Bergordnung vom Jahre 1342, S. 60