Rettung

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Mit "Rettung" sind alle anerkannten Rettungsorganisationen und Rettungsträger im Land Salzburg gemeint.
Das Hilfs- und Rettungswesen umfasst, so ferne nicht anderes bestimmt ist, nur Aufgaben des allgemeinen und des besonderen Hilfs- und Rettungsdienstes in der Gemeinde (örtlicher Hilfs- und Rettungsdienst).

Rechtsgrundlage

Das örtliche Hilfs- und Rettungswesen ist im Salzburger Landesgesetz über das örtliche Hilfs- und Rettungswesen im Lande Salzburg, dem Salzburger Rettungsgesetz, StF: LGBl Nr 78/1981 idgF [1] geregelt.

Unterscheide

A) Allgemeine Hilfs- und Rettungsdienste (= Pflichtaufgabe von Gemeinden)
  • Erste Hilfe Leistung
  • Krankentransporte
  • Behindertentransporte
  • Erste Hilfe Schulungen
  • Bereitstellung von Erste Hilfe bei Veranstaltungen
B) Besondere Hilfs- und Rettungsdienste (= freiwillige Aufgabe von Gemeinden)
  • Bergrettung
  • Wasserrettung
  • Höhlenrettung

Flugrettung

Die Flugrettung war flächendeckend bis 31.12.2011 durch eine Gliedstaatsvertrag, eine sog. Art.15a B-VG Vereinbarung, zwischen dem Bund und den Ländern geregelt. Seither gelten je Bundesland unterschiedliche Vereinbarungen und Regelungen. [2]

  • Rettungsflüge
  • Ambulanzflüge
  • Flüge zur Hilfeleistung
- Katastrophenhilfe
- Zivilschutz
- Suche von Abgängigen
- Alpine Bergungen

anerkannten Rettungsorganisationen

  • Österreichische Rote Kreuz (ÖRK), Landesverband Salzburg
Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Salzburg, mit dem Sitz in der Landeshauptstadt Salzburg, gilt für das gesamte Land Salzburg als anerkannte Rettungsorganisation.
  • Österreichische Bergrettungsdienst, Landesorganisation Salzburg
Der Österreichische Bergrettungsdienst, Landesorganisation Salzburg, gilt für das gesamte Land Salzburg als anerkannte Rettungsorganisation für den besonderen Hilfs- und Rettungsdienst im alpinen Gebiet.

Rettungsträger

Als Rettungsträger gemäß § 6 Abs. 4 S. RettungsG gilt jeder Rechtsträger, der sich mit der Erbringung von Leistungen des Hilfs- und Rettungsdienstes fortgesetzt befasst.

Quelle