Frauenhäuser

Aus SALZBURGWIKI
Version vom 21. September 2007, 20:48 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge)
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Frauenhäuser haben die Funktion, Frauen, die unter Gewalt ihres Lebenspartners leiden oder denen körperliche oder psychische Gewalt (bis hin zu Morddrohungen) von diesen angedroht wird, aufzunehmen und ihnen und ihren Kindern Unterstützung und Hilfe zu gewähren.

Aufgaben

Nicht jede Frau verfügt über ein eigenes oder genügendes Einkommen, um finanziell für sich und meist auch ein oder mehrer Kinder sorgen zu können. Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt es daher vor, dass diese Frauen entweder sich nicht aus der Abhängigkeit des Partners wagen oder vor dem Nichts stehen würden. Kommt dann körperliche oder psychische Bedrohung dazu, sehen sich manche in ausweglosen Situationen.

Bis zur Klärung solcher Situationen (Scheidung, Trennung, Anmietung einer eigenen Wohnung, Sorgerechtsklärung) bieten Frauenhäuser ihre Hilfe und Schutz an.

Betroffen sind nicht nur Ehen oder Partnerschaften ausländischer Staatsbürger, sondern auch Mischehen oder nur österreichische Staatsangehörigen.

Das betreuende Team unterstützt die Frauen psychologisch, sowie bei der Suche nach Arbeit, Wohnung und Kindergartenplätzen, begleitet sie zu Gerichtsterminen, bei Arzbesuchen und betreut ihre Kleinkinder und Babys.

Betreuung

Die Frauen werden von einem Team betreut, das aus Sozialarbeiterinnnen, Psychologinnen und Lebensberaterinnen besteht. Für gerichtliche Auseinandersetzungen steht ihnen ein Rechtshilfebeistand zur Verfügung. Diese Betreuung muss auch aus Sicherheitsaspekten rund um die Uhr erfolgen.

Finanzierung

Die Frauenhäuser werden durch finanzielle Unterstützung des Landes, der Städte, sowie durch private Spenden und durch Beiträge, die die Frauen selbst zu leisten haben, finanziert. Dabei werden sie auch sehr von ÖVP-Landesrätin Doraja Eberle unterstützt.

Sicherheit

Zum Schutz der Frauen werden keine Adressen der Frauenhäuser bekannt gegeben. Männer haben grundsätzlich keinen Zutritt zu Frauenhäusern.

Dauer der Hilfe

Der Aufenthalt in einem Frauenhaus ist zeitlich begrenzt und hängt von der Härte des einzelnen Falles ab.

Kontakt

  • Frauenhaus Hallein Tel.: (0 62 45) 8 02 61
  • Frauenhaus Pinzgau in Saalfelden Tel: (0 65 82) 74 30 21
  • Frauenhaus Salzburg: Tel.: (06 62) 45 84 58

Weblinks