Salzburger Jugendschutzgesetz
Das Salzburger Jugendschutzgesetz:
Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf; Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,usw. ;Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,usw.;