Salzburger Jugendschutzgesetz
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Das Salzburger Jugendschutzgesetz:
Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf; Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,usw. ;Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,usw.;