Franziszeischer Kataster

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Beispiel Stadt Salzburg

Kaiser Franz I. verfügte mit Entschluss vom 23. Dezember 1817 die Anlage des nach ihm benannten Franciszäischer Kataster, ein exakter Steuerkataster.

Allgemeines

Mit dem Stichjahr 1830 erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden Landestriangulierung die erste maßstabgetreue Aufmessung des Landes Salzburg. Die Errichtung der Katastralgemeinde war dann die administrative Neuerung, die der Franziszeischer Kataster mit sich brachte. Da ihre Grenzziehung den unveränderlichen geographischen Gegebenheiten folgte, besteht ein gewisser Zusammenhang zu den früheren Unterabteilungen der erzbischöflichen Pfleggerichte.

Der Maßstab des Katasters beträgt 1:2 880, für Stadtgebiete existieren gelegentlich Vergrößerungen im Maßstab von 1:1 440. Zu jeder Katastralgemeinde liegt neben der Mappe ein Grundparzellenprotokoll, ein Bauparzellenprotokoll, ein alphabetisches Verzeichnis der Grundbesitzer und eine Grenzbeschreibung, ein Schätzungsoperat und ein Berechnungsprotokoll vor.

Der Kataster diente der Steuererhebung, was Einfluss auf topographische Details hatte. Stand für den aufnehmenden Geometer z. B. der Brunnen auf einem Marktplatz, dessen Existenz und Lage für die Steuererhebung gegenstandlos war, musste er ihn auch nicht verzeichnen. Jedoch bedeutet das Fehlen solcher Details im Franciszäischen Kataster nicht, dass es dieses Detail nicht schon im frühen 19. Jahrhundert gegeben hatte.

Das gleiche gilt für die Flur- und Vulgo-Namen. Hier ist auch das Verständigungsproblem zwischen der Landbevölkerung und den Geometern zu berücksichtigen, die zumeist aus den nicht-deutschsprachigen Ländern der Monarchie stammten. Einzelne Irrtümer, wie etwa die Einstufung von Rauris und Goldegg als Marktorte, verdienen sogar Beachtung.

Die fünf Serien Katastral-Mappen enthalten nach der Zählung von 1830 368 Katastralgemeinden, Beschreibungen, Schätzungsoperate und anderes.

Quelle