Stuhllösung
Unter Stuhllösung wurde früher in manchen Pfarren des Flachgaues und das Salzkammergutes die Gebühr zur Benutzung der Kirchenstühle verstanden. Der Ausdruck ist von "sich einen Kirchenstuhl lösen" abgeleitet.
Geschichtliches
Nach den ab und zu auf den Schildern aufscheinenden Jahreszahlen dürfte im 18. Jahrhundert die Stuhllösung ihren Beginn gehabt haben. Wohl auch nicht zuletzt, um für die Kirchen eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Dafür wurde von der Pfarre den Gläubigen aus dem Ort das Recht eingeräumt, an den verwendeten Kirchenstühlen Namenschilder anzubringen.
Bis in die ersten 1960er Jahre wurde z. B. in Thalgau diese Gebühr noch eingehoben, dazu wurde von der Kanzel aus verkündet, welche Ortschaft gerade für die Zahlung sn der Reihe war. Es konnte passieren, dass ortsfremde Kirchenbesucher von "Stuhlbesitzern" auf das Vorrecht eines bestimmten Stuhlplatzes hingewiesen und abgedrängt wurden. Auch an den alten Kirchenstühlen in Thalgau waren zahlreiche Namenschilder vorhanden.
Heutzutage, in einer Zeit bedeutender Rückgänge bei den Gottesdienstbesucherzahlen, wäre die Einhebung einer eigennen Kirchenstuhlbenützungsgebühr ohnedies nicht mehr vorstellbar. Dennoch ist auch Vergangenes manchmal erwähnenswert.
Weblinks
- Zeitungsartikel über das Thema Kirchenstuhlschilder
- Die Kirchenstuhlschildergeschichte von der Pfarrkirche in St. Wolfgang mit zahlreichen Abbildungen
Quelle
- Franz Fuchs