Kanzler (Geistlicher)
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Ein geistlicher Kanzler war der Vorsteher der königlichen Hofkapelle und da er auch die Kanzleifunktion[1] ausübte, auch Erzkaplan genannt.
Bereits vor 900 wurden die Salzburger Erzbischöfe zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht.
Quellen
Fußnote
- ↑ Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, Quelle: Wikipedia Deutschland Kanzlei