Salzburger Tourismusgesetz 2003
Das Salzburger Tourismusgesetz 2003 regelt die Aufgaben der Tourismusverbände und den Tourismusförderungsfonds.
Allgemeines
Im Teil über die Tourismusverbände wird festgehalten, dass Tourismusverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechtes sind. Ebenso sind die Migliedschaften, Zusammensetzung und Stimmrecht einer Vollversammlung und anderes darin geregelt.