Ausgedinge

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Austrag bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung die sich der Altbauer bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges.

Quelle

  • de.wikipedia.org