Kirchliche Begriffe

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Da im Salzburgwiki immer wieder kirchliche Begriffe erwähnt werden, deren Bedeutung oder Feinheit nicht jeder weiß, findet sich nachstehend eine Liste solcher Begriffe mit einer Kurzdefinition. Weiterführende Erklärungen finden sich in den jeweiligen Quellenangaben.

A

  • Abtei ist ein Kloster, dem regulär ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht[1]

B

  • Bistum siehe -->Erzbistum

D

  • Dechant ist in der römisch-katholischen Kirche der Vorsteher einer Gruppe von Priestern, vereinfachte Hierarchie: Erzbischof --> Bischof --> Dechant --> Pfarrer[2]
  • Diözese siehe -->Erzbistum

E

  • Erzabtei: besonders bedeutende -->Abteien, oft die Stammklöster einer benediktinischen Kongregation, tragen auch den Titel Erzabtei[3]
  • Erzbischof bezeichnet in den christlichen Kirchen einen Bischof mit besonderen Aufgaben oder von hervorgehobener Stellung[4]
  • Erzbistum war der territoriale Bereich, in dem die Erzbischöfe die geistliche Oberleitung innehatten; andere Bezeichnungen waren Diözese oder Bistum[5]
  • Erzstift bezeichnet den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs[6]

F

  • Fürsterzbistum: das Fürsterzbistum Salzburg (synonym mit Erzstift Salzburg) war ein katholisches -->Erzstift[7]

K

  • Kloster: als Kloster wird eine Anlage bezeichnet, in der Menschen zusammenleben, die eine bestimmte religiöse Lebensweise ausüben; somit umfasst das Wort im Grunde die dafür notwendigen Bauten[8]

St

  • Stift ist im Bereich der christlichen Kirche eine mit einer Stiftung (meist Grundbesitz) ausgestattete Körperschaft[9]

Quellen