Erbhof

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Den Titel Erbhof tragen zu dürfen ist für jeden Bauernhof eine besondere Ehre.

Allgemeines

Der Titel Erbhof ehrt das treue Festhalten an ererbten bäuerlichen Besitz. Um das Prädikat Erbhof zuerkannt zu bekommen, muss ein bäuerlicher Betrieb mindestens 200 Jahre innerhalb der selben Familie im Mannesstamm vererbt, bei Seitenverwandten mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben, sondern ebenfalls vererbt worden sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das bäuerliche Anwesen für den Unterhalt der Familie ausreicht, mit einem Wohnhaus versehen ist und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird.

Erbhofbauern sind auch als Erhalter und Gestalter der Landschaft anzusehen. Besonders im alpinen Pongauer Raum war es oft nur unter schwersten Bedingungen möglich den eigenen Grund und Boden über 200 Jahre lang zu erhalten.

Quellen