Kanzler (Geistlicher)

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Ein geistlicher Kanzler war der Vorsteher der königlichen Hofkapelle und da er auch die Kanzleifunktion[1] ausübte, auch Erzkaplan genannt.

Bereits vor 900 wurden die Salzburger Erzbischöfe zum Kanzler (Erzkaplan) des gesamten Ostfränkischen Reichs erhöht.

Siehe auch

Fußnote

  1. it Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, Quelle: Wikipedia Deutschland Kanzlei