Straßentaube
Die Straßentaube ist ein Wildvogel der Gattung Tauben (Columba) und stammt sehr wahrscheinlich großteils von verwilderten Haustauben ab, die Herkunft der Straßentauben ist aber nicht restlos geklärt.
Verbreitung
Der Lebensraum der Staßentauben bewohnen als gut angepasste Kulturfolger weltweit verschiedenste größere Städte Stadttauben. Als Grundform von der Felsentaube abstammend, brütet die Stadttaube fast ausschließlich auf den Kunstfelsen, d.h. auf den Mauergesimsen von Hoch- und Tiefbauwerken (Brücken), soweit sie weitgehend regengeschützt sind. Sehr vereinzelt werden auch geeignete Stellen der Felswände als Brutplatz angenommen.
Ernährung
Auch die Straßentauben fressen vorrangig Körner- und Samen, aber auch Knospen Der jeweilgige Bruterfolg hängt eng vom jeweiligen Nahrungsangebot ab.
Feinde
In der Stadt Salzburg wird die Taube vor allem vom Sperberweibchen, vom Uhu und vom Wanderfalken gejagt. Auch Rabenvögel und der Steinmarder zählen zu den Fressfeinden. Eine Regulierung der Taubenbestände tritt dabei aber insgesamtz nicht ein. Die Verluste werden durch die mehrfache Bruten rasch ausgeglichen.
Lebensraum in der Stadt Salzburg
Die Taubenschwärme in Salzburg wechseln im Lauf der Jahre wiederholt ihre Größe und z.T. auch ihren Standort. Insgesamt blieb der Bestand in der Stadt Salzburg zwischen 1993 - 2016 aber weitgehend unverändert. Im Sommer ist der Bestand auf etwa 2500 Tiere zu schätzen, im Winter, wenn aus dem Umland viele Tauben in die Stadt ziehen auf 3.500. Sie schließen sich zur Nahrungssuche in große Verbände zusammen und können bei starker Fütterung daher zu massiven Problemen führen.
Straßentauben als unerwünschte Mitbewohner
Stadttauben gelten in Österreich wie auch in Deutschland als Schädlinge im Sinne des Tierschutzgesetzes, soweit sie in hohen Dichten auftreten und Schäden und Verschmutzungen an Gebäuden verursachen. Sie können auch hygienische Probleme verursachen.
- Gebäudeschäden: Der ätzende Kot der Tauben, von dem jedes Tier jährlich rund zwölf kg hervorbringt, verursacht Schäden an Gesimsen, Fensterbänken und Balkonen, Fassaden und Denkmälern, auf Spielplätzen, an Brücken und in Parkanlagen.
- hygienische Probleme:
- Straßentauben können verschiedenste Krankheiten auf Menschen und Haustiere übertragen. Die Nistplätze sind von Vogelmilben, Taubenzecken, Flöhen und Wanzen besiedelt, die Menschen sowie Haustiere befallen können.
- Federn und Kotstaub können Allergien auslösen und verstärken.
- Tierschutz:
- Füttern schadet den Tauben: Die Tiere werden durch Fütterung träge, schwach, immer fetter und anfällig für Parasiten.
- Vermehrung:
- Die Tauben verlagern einen Teil ihrer Energien von der Nahrungssuche auf die Fortpflanzung, wodurch die „Taubenplage“ verstärkt wird.
Fütterungsverbot von Straßentauben in der Stadt Salzburg
Die Größe des Straßentaubenbestandes wird wesentlich von zwei Faktoren bestimmt: vom Brutplatzangebot und vom Nahrungsangebot. Ein Fütterverbot oder die Beschränkung des Futterangebotes über Aufrufe, Tauben nicht zu füttern ist die einzige stadtweit wirksame und wissenschaftlich fundierte Form der Regulation. Lokal sind an Bauwerken entsprechende Taubenabwehrmaßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen, Abwehrleisten, Vernetzungen u.a.) sehr erfolgreich. Wenig zielführend sind zur Taubenregulierung die sogenannten Taubenhäuser. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Taubenhäuser den Taubenbestand stadtweit regulieren können.
In vielen Städten gelten sehr ähnliche Taubenfütterungsverbote. Beispielsweise sind im Gebiet der Landeshauptstadt Salzburg seit 1994 „das Füttern von wildlebenden Straßentauben und das Auslegen von Futter für diese“ durch eine Verordnung des Salzburger Gemeinderates untersagt.[1] Das Verbot wurde wie folgt begründet:[2] Dieses Fütterverbot ist in jeder Hinsicht tierschutzgerecht, wie verschiedenste Gerichte in Deutschland und Österreich mehrfach bestätigten: 2011 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf klargestellt, dass das Fütterverbot betreffend Straßentauben tierschutzgerecht ist. Religiöse oder ethische Bedenken sind kein Grund für Ausnahmen vom Fütterungsverbot. 2014 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage gegen das Fütterverbot erneut abgewiesen. Das Taubenfütterungsverbot sei nicht zu beanstanden, es verstößt weder gegen Tierschutz noch gegen Grundrechte des Einzelnen . Das Oberlandesgericht Koblenz hat Ähnliches 2012 festgehalten. Kommunen können sehr wohl Fütterungsverbote von Tauben und Wasservögeln anordnen. In Österreich ist angesichts der gleichartigen Rechtslage von gleichartigen Entscheidungen auszugehen.
Literatur
- SCHNEDITZ Th. (1997): Die Problematik der Straßentaube (Columbalivia livia) in Klagenfurt; in: Carinthia II,
- SLOTTA-BACHMAYR, L. u. G. KÖSSNER (1994): Ökologie der Straßentaube (Columba livia) in der Stadt Salzburg. Projektarbeit des Instituts für Zoologie, Universität Salzburg, verwiesen.
- ↑ Ortspolizeiliche Verordnung (Verbot des Fütterns von Wildvögeln an stehenden Gewässern und von wildlebenden Straßentauben) laut Gemeinderatsbeschluss vom 25. November 1992 (Amtsblatt Nr. 24/1992), in der Fassung der Beschlüsse vom 23. März 1994 (Amtsblatt Nr. 8/1994) und 20. Mai 2009 (Amtsblatt Nr. 10/2009); vgl. auch die Zusammenstellung „Ortspolizeiliche Verordnungen und wichtige Durchführungsverordnungen (informative Zusammenstellung derzeit geltender Verordnungen der Stadt Salzburg – Abdruck des geltenden Wortlautes“, Amtsblatt Folge 23a/1999)
- ↑ Presseaussendungen der Stadt Salzburg: Und sowas will ein Arzt sein … (2. Dezember 1994) und Tauben füttern? – nein, besser nicht!!! (2005)