Diskussion:Grundbuch
Version vom 5. März 2019, 09:12 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge) (Kann es sein, dass das Urbar der geschichtliche Vorläufer des Grundbuches war? Oder war es der Franciszäische Kataster?)
Salzburgbezug?
das allgemeine Grundbuchsgesetz vom 25. Juli 1871, RGBL. 95/1871 [1] [2] galt für ganz Österreich. Einen besonderen Salzburgbezug kann ich nicht erkennen. Xxlstier (Diskussion) 08:04, 5. Mär. 2019 (UTC)
- Es gibt bereits etliche Verlinkungen zu Katastralgemeindenartikeln. Kann es sein, dass das Urbar der geschichtliche Vorläufer des Grundbuches war? Oder war es der Franciszäische Kataster? Vielleicht lässt sich über eine der beiden Themen die Salzburger Geschichte des Grundbuches kurz beschreiben, bevor ich wieder alles entlinke fragt freundlich --Peter Krackowizer (Diskussion) 08:12, 5. Mär. 2019 (UTC)