Akzessist

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Akzessist (abgeleitet von Akzeß = Zugang) war in früherer Zeit insbesondere die Bezeichnung für Anwärter auf eine Stelle im Justiz- oder Verwaltungsdienst,[1] so auch im Erzstift.

Eine andere Bedeutung ist "Mitarbeiter bei der Zollverwaltung, Steuereinnehmer" (abgeleitet von Akzise = Verkehrssteuer, Umsatzsteuer)[2]; ferner wurden im k. k. Militär Militärbeamte im Leutnantsrang mit bestimmten Aufgaben, wie Medikamenten- bzw. Apotheker-, Kassen-, Verpflegungs- und Rechnungsakzessist, als Akzessisten bezeichnet[3].

Quellen

  1. Artikel "Akzeß" in Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 247-248.
  2. GenWiki-Artikel " Akzessist".
  3. Wikipedia-Artikel "Assessor".