Es lässt sich feststellen, dass keiner dieser Juristen nach dem Krieg für ihre Tätigkeit am Sondergericht sich vor einem Gericht verantworten musste. Im Gegenteil, viele von ihnen konnten als Juristen weiter arbeiten, da sie Nutznießer der »Minderbelastetenamnestie« (1948) waren. | Es lässt sich feststellen, dass keiner dieser Juristen nach dem Krieg für ihre Tätigkeit am Sondergericht sich vor einem Gericht verantworten musste. Im Gegenteil, viele von ihnen konnten als Juristen weiter arbeiten, da sie Nutznießer der »Minderbelastetenamnestie« (1948) waren. |