Reichsgau Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Reichsgau war staatliche Verwaltungsbezirke und Selbstverwaltungskörperschaft (§ 2). | Der Reichsgau war staatliche Verwaltungsbezirke und Selbstverwaltungskörperschaft (§ 2). | ||
An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§ 3) | An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§ 3). | ||
Die Aufgaben und Befugnisse der obersten Organe der ehemals österreichischen Länder gingen auf den Reichsstatthalter, ausnahmsweise auf die in Betracht kommenden Obersten Reichsbehörden über (§ 4). | Die Aufgaben und Befugnisse der obersten Organe der ehemals österreichischen Länder gingen auf den Reichsstatthalter, ausnahmsweise auf die in Betracht kommenden Obersten Reichsbehörden über (§ 4). | ||