Propst

Version vom 30. August 2017, 12:45 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Kategorie:Kirche“ durch „“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Als Propst bezeichnet man den Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Dom- oder Stiftskapitels (Dompropst oder Stiftspropst).

Weiterführend

Für Informationen zum Thema Propst, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.

Siehe auch

Quelle

  • Wikipedia