Grundbuch

Version vom 18. Februar 2019, 12:34 Uhr von Klee96 (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind.

Geschichte

Im Jahre 1770 unter Kaiserin Maria Theresia wurde in Österreich ein umfassendes Häuserverzeichniss bgonnen.

Quelle

  • Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Grundbuch"