Ausgedinge

Aus SALZBURGWIKI
Version vom 24. November 2010, 01:27 Uhr von Wald1siedel (Diskussion | Beiträge) (Inhaltliche Ergänzungen)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Austrag, in Österreich Ausgedinge genannt, bezeichnet im bäuerlichen Bereich die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der Bauer / die Bäuerin als bisheriger Inhaber / bisherige Inhaberin einer Landwirtschaft bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem / ihrem Erben ausbedingt. Er ist eine Form des Leibgedinges, das Rechte wie Wohnrecht und Naturalrechte beinhaltet.

Quelle

  • de.wikipedia.org