Bürgergarde
Version vom 1. Mai 2019, 21:38 Uhr von Dr. Reinhard Medicus (Diskussion | Beiträge)
Die Entstehung von Bürgergarden im Bundesland Salzburg gehen nicht wirklich auf den Sühnebrief von Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg von 1287 zurück. Der Brief ordnete auch zwar an, dass die priviligierten Bürger alle Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des Erzbistums besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht zu verstehen. Das Recht auf Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum.