Salzburger Hofkanzler
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Ein Kanzler besorgte im Mittelalter die Kanzleigeschäfte und musste daher, was damals nur bei Geistlichen vorlag, schriftkundig sein.
Mit der Schriftkundigkeit war vielfach auch eine für diese Tätigkeit vorteilhafte gelehrte Vorbildung verbunden, und andererseits war dafür Vertrauenswürdigkeit unerlässlich. So erlangten Kanzler oft eine einflussreiche und bedeutende politische Stellung, die mit ihrer eigentlichen Aufgabe nicht notwendigerweise verbunden war.
Salzburger Hofkanzler
Ebenso verhielt es sich beim Amt des Hofkanzlers im Erzbistum Salzburg.
Das Amt des Hofkanzlers bekleidete z. B.
- um 1488: Georg Althaler, Bischof von Chiemsee
- um 1511: Pachaimer
- …
- 1731–1751: Hieronymus (Freiherr) Christani von Rall
- 1752–1774: Franz Felix Anton von Mölk
- 1774–1796: Franz Anton Ignaz Freiherr von Kürsinger
- 1796–1799: Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn
- 1799–1806: Johann Heinrich Reichsfreiherr von Bleul