Diskussion:Helmut Wihan
Version vom 5. November 2019, 00:48 Uhr von T schaible (Diskussion | Beiträge) (→de mortuis nihil sine bene)
de mortuis nihil sine bene
de mortuis nihil sine bene Xxlstier (Diskussion) 17:57, 10. Sep. 2019 (UTC)
Lieber Thomas, Sterbehilfe auf Wunsch ist in meinen Augen zunächst einmal eine persönliche Gewissensfrage. Dr. Wihan hat seine Beweggründe ausführlich dargelegt und verdient, dass dies gewürdigt wird. Darin liegt ein öffentliches Interesse, dem ich in meinem Artikel ohne Wertung versucht habe nachzukommen. Ohne die Erwähnung ist der Artikel sinnlos. Ich habe ihn daher wieder ergänzt. Liebe Grüße, Tilmann.
Löschung des Sterbehilfeprozesses
Wurde die Löschung des Abschnitts über den Sterbehilfeprozess auf Wunsch eines Rechtsanwaltes, eines Angehörigen gelöscht fragt vorsichtig --Peter Krackowizer (Diskussion) 15:18, 4. Nov. 2019 (UTC)