Bezirkshauptmannschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist die Verwaltungsbehörde der einzelnen Bezirke (in Salzburg auch: ''Gaue'') des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]]. In der [[Stadt Salzburg]] wird diese Aufgabe, wie in allen Städten mit eigenem Statut, vom [[Magistrat]] wahrgenommen.
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Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist die Verwaltungsbehörde der einzelnen Bezirke (in Salzburg auch: ''Gaue'') des [[Bundesland Salzburg|Bundeslandes Salzburg]]. In der [[Stadt Salzburg]] wird diese Aufgabe, wie in allen Städten mit eigenem Statut, vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat]] wahrgenommen.
  
 
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==

Version vom 16. Mai 2009, 11:41 Uhr

Die Bezirkshauptmannschaft (BH) ist die Verwaltungsbehörde der einzelnen Bezirke (in Salzburg auch: Gaue) des Bundeslandes Salzburg. In der Stadt Salzburg wird diese Aufgabe, wie in allen Städten mit eigenem Statut, vom Magistrat wahrgenommen.

Allgemeines

In der Reihe der staatlichen Verwaltung ist die Bezirkshauptmannschaft die unterste Behörde. In ihr sind von der Landesregierung bestellte, also nicht vom Volk gewählte, Beamte mit verschiedener fachlicher Qualifikation tätig:

  • Juristen
  • Amtsärzte
  • Diverse Sachverständige

Die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft umfassen vor allem die "klassische Hoheitsverwaltung" des Bezirks, wie Gewerbe-, Wasser- und Verkehrsrecht oder Gemeindeaufsicht, Gesundheits- und Sozialthemen. Auch in Fragen der Sicherheitsverwaltung und in 1. Instanz bei Angelegenheiten der Bundes- und Landesverwaltung wird die Bezirkshauptmannschaft tätig.

An der Spitze der Bezirkshauptmannschaft steht der von der Landesregierung ernannte Bezirkshauptmann (oder auch die Bezirkshauptfrau), der direkt dem Landeshauptmann unterstellt ist.

Bezirkshauptmannschaften in Salzburg

Im Bundesland Salzburg bestehen fünf Bezirkshauptmannschaften, die mit den Gauen ident sind und mit einer Ausnahme nach ihren Hauptorten benannt sind:

Quelle

  • Österreich Lexikon [1]