Arthur Seyß-Inquart: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Rücktritt Schuschniggs bildete Seyß-Inquart am [[11. März]] 1938 als Bundeskanzler die nationalsozialistische Bundesregierung, die am [[13. März]] 1938 das Gesetz über den [[Anschluss]] Österreichs an das Deutsche Reich beschloss. Ihr gehörten folgende Mitglieder an: Vizekanzler war Edmund Glaise-Horstenau; Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Wilhelm Wolff; Bundesminister für Justiz [[Franz Hueber]]; Bundesminister für Unterricht [[Oswald Menghin]]; Bundesminister für soziale Verwaltung Hugo Jury; Bundesminister für Finanzen Rudolf Neumayer; Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Anton Reinthaller und Bundesminister für Handel und Verkehr Hans Fischböck; | Nach dem Rücktritt Schuschniggs bildete Seyß-Inquart am [[11. März]] 1938 als Bundeskanzler die nationalsozialistische Bundesregierung, die am [[13. März]] 1938 das Gesetz über den [[Anschluss]] Österreichs an das Deutsche Reich beschloss. Ihr gehörten folgende Mitglieder an: Vizekanzler war Edmund Glaise-Horstenau; Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Wilhelm Wolff; Bundesminister für Justiz [[Franz Hueber]]; Bundesminister für Unterricht [[Oswald Menghin]]; Bundesminister für soziale Verwaltung Hugo Jury; Bundesminister für Finanzen Rudolf Neumayer; Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Anton Reinthaller und Bundesminister für Handel und Verkehr Hans Fischböck; | ||
Seyß-Inquart war von 15. März 1938 bis | Seyß-Inquart, nunmehr im Rang eines SS-Obergruppenführers, war von 15. März 1938 bis 30. April 1939 mit dem Titel Reichsstatthalter Leiter der österreichischen Landesregierung, die im Mai 1938 verkleinert wurde. Er wurde mit der Liquidation der österreichischen Zentralstellen betraut. Von 1939–1945 war er Reichsminister ohne Geschäftsbereich und 1940–1945 Reichskommissar für die besetzten Niederlande. | ||
Wegen Geiselerschießungen | Wegen Unterdrückungsmaßnahmen, Geiselerschießungen und Judendeportationen wurde er vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg zum Tod verurteilt. | ||
== Seyß-Inquart und Mattsee == | == Seyß-Inquart und Mattsee == | ||