Collegium Mariano-Rupertinum: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Konviktsgebäude diente – nach der Zerstörung des Gebäudes [[Bergstraße]] 16, in dem das ''Collegium Marianum'' untergebracht war - nun ausschließlich das [[Rupertinum (Gebäude)]] zwischen der Kirchengasse (heute [[Sigmund-Haffner-Gasse]] und der Modegasse (heute [[Wiener-Philharmoniker-Gasse]]), in dem sich jetzt das [[Museum Rupertinum]] befindet.<ref>Quelle [[Österreichischer Städteatlas Salzburg]] [http://mapire.eu/oesterreichischer-staedteatlas/salzburg/view/salzburg_05.ecw/?zoom=5&lat=-6981&lon=6786&layers=B siehe hier], diese Quelle erweist sich allerdings vielfach als wenig verlässlich, siehe dazu [[Diskussion:Österreichischer Städteatlas Salzburg|Diskussion:Österreichischer Städteatlas Salzburg - Fehlerhaftigkeit des Österreichischen Städteatlas Salzburg]]</ref> Es wurde aber auf Weiterbestand der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse geachtet. So war die Gebarung mit dem marianischen Vermögen vornehmlich dem marianischen Patron anheimgestellt, das Rupertinum unterstand dem rupertinischen Verwalter. Auch blieben die Rechte der unterschiedlichen Patrone –  [[Lodronsches Primogenitur-Majorat|Lodronsche Primogenitur]], [[Lodronsches Sekundogenitur-Majorat|Lodronsche Sekundogenitur]] und [[Salzburger Landstände|Landschaft]] (an die Stelle der Landschaft war nach deren Auflösung der Landesfürst getreten, also ab [[1816]] [[Kaiser Franz I.]], der sich die persönliche Ausübung dieses Rechts vorbehalten hatte) –  zur Ernennung von Stiftlingen erhalten. Ebenso gab es drei von den Patronen ernannte Inspektoren, die einvernehmlich den Präfekten zu ernennen hatten.
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Als Konviktsgebäude diente – nach der Zerstörung des Gebäudes [[Bergstraße]] 16, in dem das ''Collegium Marianum'' untergebracht war - nun ausschließlich das [[Rupertinum (Gebäude)]] zwischen der Kirchengasse (heute [[Sigmund-Haffner-Gasse]] und der Modegasse (heute [[Wiener-Philharmoniker-Gasse]]), in dem sich jetzt das [[Museum Rupertinum]] befindet.<ref>Quelle [[Österreichischer Städteatlas Salzburg]] [http://mapire.eu/oesterreichischer-staedteatlas/salzburg/view/salzburg_05.ecw/?zoom=5&lat=-6981&lon=6786&layers=B siehe hier], diese Quelle erweist sich allerdings vielfach als wenig verlässlich, siehe dazu [[Diskussion:Österreichischer Städteatlas Salzburg|Diskussion:Österreichischer Städteatlas Salzburg - Fehlerhaftigkeit des Österreichischen Städteatlas Salzburg]]</ref> Es wurde aber auf Weiterbestand der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse geachtet. So war die Gebarung mit dem marianischen Vermögen vornehmlich dem marianischen Patron anheimgestellt, das Rupertinum unterstand dem rupertinischen Verwalter. Auch blieben die Rechte der unterschiedlichen Patrone –  [[Lodronsches Primogenitur-Majorat|Lodronsche Primogenitur]], [[Lodronsches Sekundogenitur-Majorat|Lodronsche Sekundogenitur]] und [[Hohe Salzburger Landschaft|Landschaft]] (an die Stelle der Landschaft war nach deren Auflösung der Landesfürst getreten, also ab [[1816]] [[Kaiser Franz I.]], der sich die persönliche Ausübung dieses Rechts vorbehalten hatte) –  zur Ernennung von Stiftlingen erhalten. Ebenso gab es drei von den Patronen ernannte Inspektoren, die einvernehmlich den Präfekten zu ernennen hatten.
  
 
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Version vom 8. Januar 2019, 18:21 Uhr

Das Collegium Mariano-Rupertinum war eine Stiftung zugunsten bedürftiger Schüler und Studenten, die im Jahr 1820 durch Zusammenlegung der von Fürsterzbischof Paris Graf von Lodron gegründeten Stiftungen Collegium Marianum und Collegium Rupertinum entstand.

Stiftungskonstruktion

Als Konviktsgebäude diente – nach der Zerstörung des Gebäudes Bergstraße 16, in dem das Collegium Marianum untergebracht war - nun ausschließlich das Rupertinum (Gebäude) zwischen der Kirchengasse (heute Sigmund-Haffner-Gasse und der Modegasse (heute Wiener-Philharmoniker-Gasse), in dem sich jetzt das Museum Rupertinum befindet.[1] Es wurde aber auf Weiterbestand der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse geachtet. So war die Gebarung mit dem marianischen Vermögen vornehmlich dem marianischen Patron anheimgestellt, das Rupertinum unterstand dem rupertinischen Verwalter. Auch blieben die Rechte der unterschiedlichen Patrone – Lodronsche Primogenitur, Lodronsche Sekundogenitur und Landschaft (an die Stelle der Landschaft war nach deren Auflösung der Landesfürst getreten, also ab 1816 Kaiser Franz I., der sich die persönliche Ausübung dieses Rechts vorbehalten hatte) – zur Ernennung von Stiftlingen erhalten. Ebenso gab es drei von den Patronen ernannte Inspektoren, die einvernehmlich den Präfekten zu ernennen hatten.

Auflösung

Die Stiftung war mindestens noch 1900 (zur Zeit der Abfassung von Picks Abhandlung) tätig; ihr weiteres Schicksal wäre noch zu eruieren.

Weitere Beiträge dazu

Quelle

Fußnoten