Kammerbücher: Unterschied zwischen den Versionen
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==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
Um rasch in Notfällen | Um rasch in Notfällen den schriftlichen Nachweis von Rechten und Privilegien erbringen zu können, ohne vorher umfangreiche Archive in Sicherheit gebracht zu haben, ließen die Erzbischöfe in den Kammerbüchern Abschriften aller wesentlichen Staatsdokumente anlegen. | ||
Es handelt sich dabei um sechs Bücher, die ab dem [[14. Jahrhundert]] entstanden waren. Nach der Säkularisierung [[1805]] wurden diese Kammerbücher, zusammen mit anderen, tausenden Urkunden, nach Wien gebracht, wo sie seither im Österreichischen Staatsarchiv lagen. | Es handelt sich dabei um sechs Bücher, die ab dem [[14. Jahrhundert]] entstanden waren. Nach der Säkularisierung [[1805]] wurden diese Kammerbücher, zusammen mit anderen, tausenden Urkunden, nach Wien gebracht, wo sie seither im Österreichischen Staatsarchiv lagen. | ||