Bezirkshauptmannschaft Hallein: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Bezirkshauptmannschaft Hallein 02.jpg|thumb|moderne Amtstafel]] | [[Datei:Bezirkshauptmannschaft Hallein 02.jpg|thumb|moderne Amtstafel]] | ||
[[Datei:Bezirkshauptmannschaft Hallein | [[Datei:Bezirkshauptmannschaft Hallein 05.jpg|thumb|Eingangsbereich]] | ||
Die '''Bezirkshauptmannschaft Hallein''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH-HA ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Tennengau]]. | Die '''Bezirkshauptmannschaft Hallein''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH-HA ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Tennengau]]. | ||