Bezirkshauptmannschaft Hallein: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Bezirkshauptmannschaft Hallein 01.jpg|thumb|Bezirkshauptmannschaft Hallein]]
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[[Datei:Bezirkshauptmannschaft Hallein 02.jpg|thumb|moderne Amtstafel]]
[[Datei:Bezirkshauptmannschaft Hallein 02.jpg|thumb|moderne Amtstafel]]
[[Datei:Bezirkshauptmannschaft Hallein 03.jpg|thumb|Eingangsbereich]]
[[Datei:Bezirkshauptmannschaft Hallein 05.jpg|thumb|Eingangsbereich]]
Die '''Bezirkshauptmannschaft Hallein''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH-HA ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Tennengau]].  
Die '''Bezirkshauptmannschaft Hallein''' ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Die BH-HA ist sachlich und örtlich zuständig für den [[Tennengau]].