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Das '''Bayrische Platzl''' war eine Stelle in der heutigen [[Salzburg]]er [[Elisabeth-Vorstadt]], die zur Zeit der [[Fürsterzbischöfe]] angeblich eine Freistätte der [[Bayern]]<u></u>herzöge und deren Gesandte war. Dieses Recht war von bayrischer Seite in der Neuzeit aber nie beansprucht worden.   
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Das '''Bayrische Platzl''' war eine Stelle in der heutigen [[Salzburg]]er [[Elisabeth-Vorstadt]], die zur Zeit der [[Fürsterzbischöfe]] angeblich eine Freistätte der [[Bayern]]<u></u>herzöge und deren Gesandte war. Dieses Recht war von bayrischer Seite in der [[Neuzeit]] aber nie beansprucht worden.   
    
==Geschichte==
 
==Geschichte==
 
Gemäß einer im Braunau'schen Ehehaftbuch vom Jahre [[1595]] enthaltenen Urkunde aus dem Jahre [[1594]] handelte es sich dabei bei entsprechender Interpretation um eine Freistätte der Bayernherzöge oder deren Gesandte.  
 
Gemäß einer im Braunau'schen Ehehaftbuch vom Jahre [[1595]] enthaltenen Urkunde aus dem Jahre [[1594]] handelte es sich dabei bei entsprechender Interpretation um eine Freistätte der Bayernherzöge oder deren Gesandte.  
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Diese damals noch unbebaute und von Äckern und Wiesen umgebene Stätte befindet sich heute in dicht verbautem Stadtgebiet. Sie wird traditionellen Angaben zufolge von der Kreuzung [[Plainstraße]] [[Bayrisch-Platzl-Straße]] eingenommen und ist heute von der in der Mitte stehenden [[Wallfahrt Maria Plain#Die Bildsäulen|Säule]] gekennzeichnet, die einen [[Bildstock]] mit dem [[Gnadenbild Maria Trost]] aus der [[Wallfahrtskirche Maria Plain]] trägt.  Im späten [[18. Jahrhundert]] war an einer damals erbauten Geheimnissäule angeblich ein drehbarer Ring angebracht, woran ein Pferd gebunden werden konnte.
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Diese damals noch unbebaute, von Äckern und Wiesen umgebene Stätte befindet sich heute in dicht verbautem Stadtgebiet. Sie wird traditionellen Angaben zufolge von der Kreuzung [[Plainstraße]]-[[Bayrisch-Platzl-Straße]] eingenommen. Sie ist heute von der in der Mitte stehenden [[Wallfahrt Maria Plain#Die Bildsäulen|Säule]] gekennzeichnet, die einen [[Bildstock]] mit dem [[Gnadenbild Maria Trost]] aus der [[Wallfahrtsbasilika Maria Plain]] trägt.  Im späten [[18. Jahrhundert]] war an einer damals erbauten Geheimnissäule angeblich ein drehbarer Ring angebracht, woran ein Pferd gebunden werden konnte.
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Der Platz war angeblich so groß, dass auf ihm 72 gerüstete Pferde Raum fanden. Es wurde in fürsterzbischöflicher Zeit diskuttiert, dass für die Bayernherzöge auf dieser Grundlage das Recht bestehen könnte, mit 72 Reitern vor die Stadttore von Salzburg zu ziehen, um die Auslieferung eines aus Bayern geflohenen "malefizischen" (= todeswürdigen) Person zu verlangen, welche sodann auf dem Bayrischen Platzl zu übergeben gewesen wären, und mit dem Recht verbunden gewesen wäre, dem Flüchtling eine Meile in der Runde mit 72 Reitern nachzujagen. Der Fleck trug 1694 die Bezeichnung "Herzogschranne". (Schranne = Gerichtsplatz) Rechtshandlungen sind allerdings nicht belegt, eine dortige Schranne ist nicht bekannt.
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Der Platz war angeblich so groß, dass auf ihm 72 gerüstete Pferde Raum fanden. Es wurde in fürsterzbischöflicher Zeit diskutiert, dass für die Bayernherzöge auf dieser Grundlage das Recht bestehen könnte, mit 72 Reitern vor die [[Stadttore in Salzburg|Stadttore von Salzburg]] zu ziehen, um die Auslieferung eines aus Bayern geflohenen "malefizischen" (= todeswürdigen) Person zu verlangen, welche sodann auf dem Bayrischen Platzl zu übergeben gewesen wären, und mit dem Recht verbunden gewesen wäre, dem Flüchtling eine Meile in der Runde mit 72 Reitern nachzujagen. Der Fleck trug 1694 die Bezeichnung "Herzogschranne". (Schranne = Gerichtsplatz) Rechtshandlungen sind allerdings nicht belegt, eine dortige Schranne ist nicht bekannt.
 
   
 
   
Das aus einem Missverstehen der Urkunde entstandene Verständnis wurde zuletzt auch von dem Salzburger Rechtsgelehrten und Archivar [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn]] in seiner [[1770]] erschienenen Schrift „Unparteiische Abhandlung von dem Staate des hohen [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und dessen Grundverfassung zur rechtlich und geschichtsmäßigen Prüfung des sogenannten „''juris regii'' der Herzoge in Bayern“ weitgehend widerlegt und - soweit die Bayern jemals dieses Recht tatsächlich begehrt hätten - als „kecke Verletzung der salzburgischen Souveränitätsrechte“ bezeichnet. Rechtlich war die Frage nur theoretischer Natur, spätestens mit dem Umbruch der Jahre [[1803]] bis [[1809]] wurde diese Frage gänzlich gegenstandslos. Zumindest in der gesamten Neuzeit war dieses Recht von bayrischer Seite nie beansprucht worden.
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Das aus einem Missverstehen der Urkunde entstandene Verständnis wurde zuletzt auch von dem Salzburger Rechtsgelehrten und Archivar [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn]] in seiner [[1770]] erschienenen Schrift „Unparteiische Abhandlung von dem Staate des hohen [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und dessen Grundverfassung zur rechtlich und geschichtsmäßigen Prüfung des sogenannten „''juris regii'' der Herzoge in Bayern“ weitgehend widerlegt und - soweit die Bayern jemals dieses Recht tatsächlich begehrt hätten - als „''kecke Verletzung der salzburgischen Souveränitätsrechte''“ bezeichnet. Rechtlich war die Frage nur theoretischer Natur, spätestens mit dem Umbruch der Jahre [[1803]] bis [[1809]] wurde diese Frage gänzlich gegenstandslos. Zumindest in der gesamten Neuzeit war dieses Recht von bayrischer Seite nie beansprucht worden.
    
==Quellen==
 
==Quellen==

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