Collegium Marianum: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Stiftlinge hatten allerdings auf Verlangen des Patrons die (ablösbare) Verpflichtung, für jedes in der Stiftung zugebrachte Jahr zwei Jahre lang dem Patron gegen angemessenes Entgelt zu dienen. | Die Stiftlinge hatten allerdings auf Verlangen des Patrons die (ablösbare) Verpflichtung, für jedes in der Stiftung zugebrachte Jahr zwei Jahre lang dem Patron gegen angemessenes Entgelt zu dienen. | ||
Zum Schutzherrn und Patron der Stiftung bestimmte der Stifter den jeweiligen Inhaber der [[Lodronsches Primogenitur-Majorat|Lodronschen Primogenitur]]. Die disziplinäre Oberaufsicht | Zum Schutzherrn und Patron der Stiftung bestimmte der Stifter den jeweiligen Inhaber der [[Lodronsches Primogenitur-Majorat|Lodronschen Primogenitur]]. Das Collegium stand unter der direkten Aufsicht eines geistlichen Erziehers. Die disziplinäre Oberaufsicht lag beim jeweiligen Universitätsrektor. | ||
: ''Hauptartikel: [[Präfekten des Collegium Marianum]]'' | |||
Beim großen [[Stadtbrand_Salzburg_(rechtes_Salzachufer)| Stadtbrand von 1818]] wurde das Gebäude zerstört. Kreishauptmann [[Karl Graf Welsperg-Raitenau]] drang nun mit seinem schon länger verfolgten Plan durch, das Collegium Marianum mit dem ebenfalls von Paris Lodron gestifteten [[Collegium Rupertinum]] zusammenzulegen. So entstand das [[Collegium Mariano-Rupertinum]]. | Beim großen [[Stadtbrand_Salzburg_(rechtes_Salzachufer)| Stadtbrand von 1818]] wurde das Gebäude zerstört. Kreishauptmann [[Karl Graf Welsperg-Raitenau]] drang nun mit seinem schon länger verfolgten Plan durch, das Collegium Marianum mit dem ebenfalls von Paris Lodron gestifteten [[Collegium Rupertinum]] zusammenzulegen. So entstand das [[Collegium Mariano-Rupertinum]]. | ||