Burgstall Kalham: Unterschied zwischen den Versionen
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Erstmals wurde die ohne Genehmigung erbaute Burg [[1260]] erwähnt. [[1275]] wurde die Burg komplett zerstört. | Erstmals wurde die ohne Genehmigung erbaute Burg [[1260]] erwähnt. [[1275]] wurde die Burg komplett zerstört. | ||
Sie wurden von den Kalhamer, einem Salzburger [[Ministeriale]]ngeschlecht, erbaut. Dieses Geschlecht hatte ihren Stammsitz auf der [[Burg Altenkalham]], die sich auf einem Abhang des [[Heuberg (Stadt Salzburg)|Heuberg]] bei Salzburg befand. Der Salzburger Erzbischof gab den Kalhamer die Gerichte [[Pfleggericht Eugendorf|Eugendorf]] und [[Pfleggericht Kalham|Kalham]] im [[13. Jahrhundert]]. | Sie wurden von den [[Herren von Kalham|Kalhamer]], einem Salzburger [[Ministeriale]]ngeschlecht, erbaut. Dieses Geschlecht hatte ihren Stammsitz auf der [[Burg Altenkalham]], die sich auf einem Abhang des [[Heuberg (Stadt Salzburg)|Heuberg]] bei Salzburg befand. Der Salzburger Erzbischof gab den Kalhamer die Gerichte [[Pfleggericht Eugendorf|Eugendorf]] und [[Pfleggericht Kalham|Kalham]] im [[13. Jahrhundert]]. | ||
Ohne Erlaubnis der Salzburger Erzbischöfe [[Ulrich I.|Ulrich]] und [[Wlodizlaus von Schlesien |Wladislaus]] errichteten die Brüder Kuno, Konrad und Heinrich ab 1260 die neue Burg Kalham. Daraufhin wurden Kuno und Konrad zu Raubrittern erklärt und [[1269]] wurden beide verhaftet. DEr Salzburger [[Dompropst]] [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich von Walchen]] und weitere angesehene Ministerialen verbürgten sich jedoch für die beiden und der Streit konnte beigelegt werden. | Ohne Erlaubnis der Salzburger Erzbischöfe [[Ulrich I.|Ulrich]] und [[Wlodizlaus von Schlesien |Wladislaus]] errichteten die Brüder Kuno, Konrad und Heinrich ab 1260 die neue Burg Kalham. Daraufhin wurden Kuno und Konrad zu Raubrittern erklärt und [[1269]] wurden beide verhaftet. DEr Salzburger [[Dompropst]] [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich von Walchen]] und weitere angesehene Ministerialen verbürgten sich jedoch für die beiden und der Streit konnte beigelegt werden. | ||