Peter Reifberger: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach einem jahrelange Streit vor dem Arbeits- und Sozialgericht wurde die Angelegenheit am [[24. August]] [[2018]] außergerichtlich beigelegt. Die [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee]] bezahlt an Reifberger zwei Brutto-Jahresgehälter in der Höhe von € 200.000,--. Darüber hinaus muss die Stadtgemeinde einen Teil der Rechtsanwaltskosten von Mag. Reifberger übernehmen.
 
Nach einem jahrelange Streit vor dem Arbeits- und Sozialgericht wurde die Angelegenheit am [[24. August]] [[2018]] außergerichtlich beigelegt. Die [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee]] bezahlt an Reifberger zwei Brutto-Jahresgehälter in der Höhe von € 200.000,--. Darüber hinaus muss die Stadtgemeinde einen Teil der Rechtsanwaltskosten von Mag. Reifberger übernehmen.
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Reifberger sagt, das Entscheidende sei gewesen, dass die Gemeinde alle Vorwürfe zurückgezogen habe.
  
 
Die Kündigung wurde in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt.
 
Die Kündigung wurde in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt.

Version vom 4. September 2018, 18:14 Uhr

Mag. Peter Reifberger war von ? bis 2015 Stadtamtsdirektor des Stadtamts Neumarkt am Wallersee.

Karriere

Mag. Reifberger wurde im Herbst 2015 aufgrund eines Schreibens, das dem Bürgermeister DI Adi Rieger zugegangen war. In diesem Schreiben wurden "gravierender Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung" behauptet. Mag. Reifberger wurde daraufhin suspendiert. Im April 2016 wurde er vom Gemeinderat mit 16 von 24 Stimmen von seinem Posten abberufen. Im Mai 2016 hatte Reifberger beim Arbeits- und Sozialgericht auf Weiterbeschäftigung geklagt.[1]

Im Jänner 2018 wurde bekannt, dass die Stadtgemeinde Mag. Reifberger eine akzeptable Ehrenerklärung sowie 200.000 Euro Abfertigung angeboten hatte, jedoch sei eine außergerichtliche Einigung an der Bezahlung der rund Euro 16.000 Anwaltskosten, die Mag. Reifberger bisher hatte.[2]</ref>

Nach einem jahrelange Streit vor dem Arbeits- und Sozialgericht wurde die Angelegenheit am 24. August 2018 außergerichtlich beigelegt. Die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee bezahlt an Reifberger zwei Brutto-Jahresgehälter in der Höhe von € 200.000,--. Darüber hinaus muss die Stadtgemeinde einen Teil der Rechtsanwaltskosten von Mag. Reifberger übernehmen.

Reifberger sagt, das Entscheidende sei gewesen, dass die Gemeinde alle Vorwürfe zurückgezogen habe.

Die Kündigung wurde in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt.

Quelle

Fußnoten

  1. Quelle Salzburger Nachrichten, online, abgerufen am 4. September 2018
  2. Quelle Salzburger Nachrichten, 10. Jänner 2018, abgerufen am 4. September 2018
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