Steuern und Abgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten; | Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten; | ||
[[1953]] gab es gleich mehrere neue Steuern: | |||
* Am [[30. April]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]]. | |||
Am [[30. April | * Am [[7. Mai]] beschloss der [[Salzburger Gemeinderat]], das Tor am [[Kapuzinerberg]] während der Nachtstunden verschlossen zu halten und ein „Sperrgeld“ einzuheben. | ||
* Am [[6. August]] genehmigte der [[Salzburger Landtag]] eine ''Bäderbau-Abgabe'': alle erwerbstätigen Stadtbewohner müssen bis zu 4,50 Schilling pro Monat bezahlen; die Dauer der Abgabe für den Neubau des Hallenbades ist mit höchstens 10 Jahren begrenzt; | |||
Am [[6. August]] | |||
Ab [[1. Februar]] [[1954]] musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten; | Ab [[1. Februar]] [[1954]] musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten; | ||