Salzburger Altstadterhaltungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahr [[1995]] erfolgte eine Ausweitung des Schutzgebietes über die bisherige Kernzone hinaus. Neu einbezogen wurden Teile der [[Neustadt]] und der [[Riedenburg|Inneren Riedenburg]] (Schutzzone II). Zum Altstadterhaltungsgebiet gehören somit heute die Altstadt selbst, der [[Mönchsberg]], [[Festungsberg]] und Teile des [[Kapuzinerberg]]es, Innerer und [[Äußerer Stein]], [[Bürglstein]], die Neustadt mitsamt [[Schloss Mirabell]] und Teile von Riedenburg, [[Mülln]] und [[Nonntal]]. | Im Jahr [[1995]] erfolgte eine Ausweitung des Schutzgebietes über die bisherige Kernzone hinaus. Neu einbezogen wurden Teile der [[Neustadt]] und der [[Riedenburg|Inneren Riedenburg]] (Schutzzone II). Zum Altstadterhaltungsgebiet gehören somit heute die Altstadt selbst, der [[Mönchsberg]], [[Festungsberg]] und Teile des [[Kapuzinerberg]]es, Innerer und [[Äußerer Stein]], [[Bürglstein]], die Neustadt mitsamt [[Schloss Mirabell]] und Teile von Riedenburg, [[Mülln]] und [[Nonntal]]. | ||
== Ausdehnung am Salzburger Stadtplan == | |||
* [https://maps.stadt-salzburg.at/#zoom=1&lat=47.80027&lon=13.04436&layers=0-1144&marker=1 maps.stadt-salzburg.at] | |||
==Literatur und Quellen== | ==Literatur und Quellen== | ||