Gemeindevorstehung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== in Salzburg ===
=== in Salzburg ===
*Hauptaufgabe ist die Vorberatung von Angelegenheiten , die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen
*Hauptaufgabe ist die Vorberatung von Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen
*Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in Gemeindeabgabesachen
*Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide des Bürgermeisters in Gemeindeabgabesachen
*Die Einbringung von Rechtsmitteln gegen verwaltungsbehördliche Enscheidungen,  einschließlich von Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof
*Die Einbringung von Rechtsmitteln gegen verwaltungsbehördliche Enscheidungen,  einschließlich von Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof