Landesverwaltungsgericht Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Landesverwaltungsgerichte haben (den Bürgern) Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung zu gewähren. Sie teilen sich ihre Aufgabe als „Verwaltungsgerichte erster Instanz“ mit den Verwaltungsgerichten des Bundes ([[Linz#Österreichische Behördenorganisation und Territorialgliederung|Bundesverwaltungsgericht]] und [[Bundesfinanzgericht, Außenstelle Salzburg|Bundesfinanzgericht]]), der Verwaltungsgerichtshof (der durch ihre Tätigkeit wesentlich entlastet werden soll) und der Verfassungsgerichtshof sind damit zweite und letzte innerstaatliche Instanzen. | Die Landesverwaltungsgerichte haben (den Bürgern) Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung zu gewähren. Sie teilen sich ihre Aufgabe als „Verwaltungsgerichte erster Instanz“ mit den Verwaltungsgerichten des Bundes ([[Linz#Österreichische Behördenorganisation und Territorialgliederung|Bundesverwaltungsgericht]] und [[Bundesfinanzgericht, Außenstelle Salzburg|Bundesfinanzgericht]]), der Verwaltungsgerichtshof (der durch ihre Tätigkeit wesentlich entlastet werden soll) und der Verfassungsgerichtshof sind damit zweite und letzte innerstaatliche Instanzen. | ||
Dabei ist das Landesverwaltungsgericht im Wesentlichen zuständig für Verwaltungsakte, die nicht zur „unmittelbaren Bundesverwaltung“ gehören. Somit fallen bei ihm vor allem Beschwerden gegen Bescheide des [[Landeshauptmann]]s, der [[Landesregierung]], der [[Bezirkshauptmannschaft]]en, des [[Magistrat Salzburg|Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg]], der [[Bürgermeister]] und anderer Gemeindebehörden, aber auch z.B. der [[Landespolizeidirektion|Landespolizeidirektion Salzburg]] an. | Dabei ist das Landesverwaltungsgericht im Wesentlichen zuständig für Verwaltungsakte, die nicht zur „unmittelbaren Bundesverwaltung“ gehören. Somit fallen bei ihm vor allem Beschwerden gegen Bescheide des [[Landeshauptmann]]s, der [[Landesregierung]], der [[Bezirkshauptmannschaft]]en, des [[Magistrat Salzburg|Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg]], der [[Bürgermeister]] und anderer Gemeindebehörden, aber auch z. B. der [[Landespolizeidirektion|Landespolizeidirektion Salzburg]] an. | ||
==Vorgeschichte und Geschichte== | ==Vorgeschichte und Geschichte== | ||