Matrei in Osttirol: Unterschied zwischen den Versionen
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Kirchlich gehörte Matrei seit der [[811]] durch Karl den Großen erfolgten Festlegung der Diözesangrenzen zum [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum Salzburg]], weltlich jedoch noch zum Herzogtum [[Kärnten]], genauer zum Lurngau. | Kirchlich gehörte Matrei seit der [[811]] durch Karl den Großen erfolgten Festlegung der Diözesangrenzen zum [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum Salzburg]], weltlich jedoch noch zum Herzogtum [[Kärnten]], genauer zum Lurngau. | ||
Eine Tochter des Grafen Wolfrat II. von Treffen, Wilbirgis, brachte bei ihrer Heirat mit dem Grafen Heinrich von Lechsgemünd, dessen Herrschaftsbereich im [[Oberpinzgau]] lag, die Besitzungen und Burgen von [[Lengberg]] und Matrei in die Ehe ein. Nach ihrem Tod verkaufte ihr Gatte im Jahr [[1207]] all seine Besitzungen für 2850 Mark Silber dem [[ | Eine Tochter des Grafen Wolfrat II. von Treffen, Wilbirgis, brachte bei ihrer Heirat mit dem Grafen Heinrich von Lechsgemünd, dessen Herrschaftsbereich im [[Oberpinzgau]] lag, die Besitzungen und Burgen von [[Lengberg]] und Matrei in die Ehe ein. Nach ihrem Tod verkaufte ihr Gatte im Jahr [[1207]] all seine Besitzungen für 2850 Mark Silber dem [[Salzburger Erzbischof]] [[Eberhard II. von Regensberg]]. Nur den Ertrag der Herrschaft Lengberg behielt Heinrich bis zu seinem Tod. | ||
Nach dem Tod Heinrichs entbrannte zwischen dem Erzbischof von Salzburg und dem Patriarchen von Aquileia ([[Friaul]]) ein Streit um den Besitz u.a. von Matrei und Lengberg. Ein Schiedsgericht legte schließlich im Jahr [[1212]] fest, dass alle Güter der Kontrahenten an den jeweiligen Inhaber des Diözesangebiets übergehen sollten. Dadurch fielen Matrei und Lengberg, weil im Salzburger Diözesangebiet gelegen, an das [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum Salzburg]]. | Nach dem Tod Heinrichs entbrannte zwischen dem Erzbischof von Salzburg und dem Patriarchen von Aquileia ([[Friaul]]) ein Streit um den Besitz u.a. von Matrei und Lengberg. Ein Schiedsgericht legte schließlich im Jahr [[1212]] fest, dass alle Güter der Kontrahenten an den jeweiligen Inhaber des Diözesangebiets übergehen sollten. Dadurch fielen Matrei und Lengberg, weil im Salzburger Diözesangebiet gelegen, an das [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum Salzburg]]. | ||