Gemeindevorstehung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Gemeindevorstand''' (in Salzburg aber '''Gemeindevorstehung''') ist neben dem Gemeinderat eines der beiden kollektiven Verwaltungsorgane in Gemeinden in Österreich, die durch die Bundesverfassung 1920 eingerichtet wurden.
Der '''Gemeindevorstand''' (in Salzburg aber '''Gemeindevorstehung''') ist neben dem Gemeinderat eines der beiden kollektiven Verwaltungsorgane in [[Gemeinde (Gebietskörperschaft)|Gemeinden]] in Österreich, die durch die Bundesverfassung 1920 eingerichtet wurden.


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