| − | Der '''Gemeindevorstand''' (in Salzburg aber '''Gemeindevorstehung''') ist neben dem Gemeinderat eines der beiden kollektiven Verwaltungsorgane in Gemeinden in Österreich, die durch die Bundesverfassung 1920 eingerichtet wurden. | + | Der '''Gemeindevorstand''' (in Salzburg aber '''Gemeindevorstehung''') ist neben dem Gemeinderat eines der beiden kollektiven Verwaltungsorgane in [[Gemeinde (Gebietskörperschaft)|Gemeinden]] in Österreich, die durch die Bundesverfassung 1920 eingerichtet wurden. |