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Der '''Gemeindevorstand''' (in Salzburg aber '''Gemeindevorstehung''') ist neben dem Gemeinderat eines der beiden kollektiven Verwaltungsorgane in Gemeinden in Österreich, die durch die Bundesverfassung 1920 eingerichtet wurden.
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Der '''Gemeindevorstand''' (in Salzburg aber '''Gemeindevorstehung''') ist neben dem Gemeinderat eines der beiden kollektiven Verwaltungsorgane in [[Gemeinde (Gebietskörperschaft)|Gemeinden]] in Österreich, die durch die Bundesverfassung 1920 eingerichtet wurden.
    
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