Badegewässer in Stadt und Land Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff ''Bäder'' <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010382 www.ris.bka.gv.at/Bäderhygienegesetz/GeltendeFassung] </ref> umfasst Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder (''Whirl Pools'') und Bäder an Oberflächengewässern. Nicht darunter fallen Bäder und Warmsprudelwannen (''Whirl''-Wannen), die im Rahmen der Rechtsvorschriften auf den Gebieten der natürlichen [[Heilvorkommen]] und des [[Kurort]]<nowiki>ewesens</nowiki> oder der [[Krankenanstalt|Heil- und Pflegeanstalten]] betrieben werden. | Der Begriff ''Bäder'' <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010382 www.ris.bka.gv.at/Bäderhygienegesetz/GeltendeFassung] </ref> umfasst Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder (''Whirl Pools'') und Bäder an Oberflächengewässern. Nicht darunter fallen Bäder und Warmsprudelwannen (''Whirl''-Wannen), die im Rahmen der Rechtsvorschriften auf den Gebieten der natürlichen [[Heilvorkommen]] und des [[Kurort]]<nowiki>ewesens</nowiki> oder der [[Krankenanstalt|Heil- und Pflegeanstalten]] betrieben werden. | ||
''Badegewässer'' ist ein Abschnitt eines natürlichen Oberflächengewässers, an dem mit einer großen Anzahl von Badenden zu rechnen ist und wo ''Badestellen'' <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/ | ''Badegewässer'' ist ein Abschnitt eines natürlichen Oberflächengewässers, an dem mit einer großen Anzahl von Badenden zu rechnen ist und wo ''Badestellen'' <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000682 www.ris.bka.gv.at/ Badegewässer im Land Salzburg]</ref> durch die [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörden]] genehmigt wurden, an denen für den Schutz der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, in ausreichendem Maße Vorsorge getroffen wird. | ||
An ''Badeplätzen'' außerhalb dieser Badestellen an Badegewässern erfolgt das Baden auf eigene Gefahr.<ref>Die [[Rettung#Besondere Hilfs- und Rettungsdienste|Rettung]] von Personen, die im Wasser in eine ihr Leben oder ihre Gesundheit unmittelbar und erheblich bedrohende Gefahrensituation geraten sind, ist freiwillig.</ref> | An ''Badeplätzen'' außerhalb dieser Badestellen an Badegewässern erfolgt das Baden auf eigene Gefahr.<ref>Die [[Rettung#Besondere Hilfs- und Rettungsdienste|Rettung]] von Personen, die im Wasser in eine ihr Leben oder ihre Gesundheit unmittelbar und erheblich bedrohende Gefahrensituation geraten sind, ist freiwillig.</ref> | ||