Badegewässer in Stadt und Land Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff ''Bäder'' <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010382 www.ris.bka.gv.at/Bäderhygienegesetz/GeltendeFassung] </ref> umfasst Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder (''Whirl Pools'') und Bäder an Oberflächengewässern. Nicht darunter fallen Bäder und Warmsprudelwannen (''Whirl''-Wannen), die im Rahmen der Rechtsvorschriften auf den Gebieten der natürlichen [[Heilvorkommen]] und des [[Kurort]]<nowiki>ewesens</nowiki> oder der [[Krankenanstalt|Heil- und Pflegeanstalten]] betrieben werden.
Der Begriff ''Bäder'' <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010382 www.ris.bka.gv.at/Bäderhygienegesetz/GeltendeFassung] </ref> umfasst Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder (''Whirl Pools'') und Bäder an Oberflächengewässern. Nicht darunter fallen Bäder und Warmsprudelwannen (''Whirl''-Wannen), die im Rahmen der Rechtsvorschriften auf den Gebieten der natürlichen [[Heilvorkommen]] und des [[Kurort]]<nowiki>ewesens</nowiki> oder der [[Krankenanstalt|Heil- und Pflegeanstalten]] betrieben werden.


''Badegewässer'' ist ein Abschnitt eines natürlichen Oberflächengewässers, an dem mit einer großen Anzahl von Badenden zu rechnen ist und wo ''Badestellen'' <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20170831_77/LGBLA_SA_20170831_77.html www.ris.bka.gv.at/ Badegewässer im Land Salzburg]</ref> durch die [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörden]] genehmigt wurden, an denen für den Schutz der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, in ausreichendem Maße Vorsorge getroffen wird.  
''Badegewässer'' ist ein Abschnitt eines natürlichen Oberflächengewässers, an dem mit einer großen Anzahl von Badenden zu rechnen ist und wo ''Badestellen'' <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000682 www.ris.bka.gv.at/ Badegewässer im Land Salzburg]</ref> durch die [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörden]] genehmigt wurden, an denen für den Schutz der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, in ausreichendem Maße Vorsorge getroffen wird.  


An ''Badeplätzen'' außerhalb dieser Badestellen an Badegewässern erfolgt das Baden auf eigene Gefahr.<ref>Die [[Rettung#Besondere Hilfs- und Rettungsdienste|Rettung]] von Personen, die im Wasser in eine ihr Leben oder ihre Gesundheit unmittelbar und erheblich bedrohende Gefahrensituation geraten sind, ist freiwillig.</ref>
An ''Badeplätzen'' außerhalb dieser Badestellen an Badegewässern erfolgt das Baden auf eigene Gefahr.<ref>Die [[Rettung#Besondere Hilfs- und Rettungsdienste|Rettung]] von Personen, die im Wasser in eine ihr Leben oder ihre Gesundheit unmittelbar und erheblich bedrohende Gefahrensituation geraten sind, ist freiwillig.</ref>