Salinenkonvention: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Salinenkonvention''' zwischen dem Königreich [[Bayern]] und dem Kaisertum Österreich gilt als der älteste, in Rechtskraft stehende Staatsvertrag Europas. | Die '''Salinenkonvention''' zwischen dem Königreich [[Bayern]] und dem Kaisertum [[Österreich]] gilt als der älteste, in Rechtskraft stehende Staatsvertrag Europas. | ||
Die Salinenkonvention wurde am [[18. März]] [[1829]] unterzeichnet. Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone | Die Salinenkonvention wurde am [[18. März]] [[1829]] unterzeichnet. Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone [[Bayern]]s eingetragenen und der Saline [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] gewidmeten Wälder von [[Österreich]], zu dem ja auch [[Salzburg]] bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im [[Glemmtal|Glemm-]] und [[Leogangtal]], sowie den Hundsfuß bei [[Lofer]] und der [[Strupberg]], vormals [[Berchtesgadner Zinswald]]. | ||
In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten. | In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten. | ||
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* Jürgen Schneider ''Natürliche und politsche Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung'', Franz Steiner Verlag, ISBN 978-3-515-08254-9 | * Jürgen Schneider ''Natürliche und politsche Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung'', Franz Steiner Verlag, ISBN 978-3-515-08254-9 | ||
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