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: ... wird das [[Eigenbistum Gurk |Bistums Gurk]] in [[Kärnten]] von [[Erzbischof]] [[Gebhard]] als [[Salzburger Kirchenprovinz|Salzburger Eigenbistum]] gegründet, dazu verwendet er auch die Dotationsgüter des [[Frauenkloster Gurk|Nonnenklosters in Gurk]], das er vorher aufgehoben hat | : ... wird das [[Eigenbistum Gurk |Bistums Gurk]] in [[Kärnten]] von [[Erzbischof]] [[Gebhard]] als [[Salzburger Kirchenprovinz|Salzburger Eigenbistum]] gegründet, dazu verwendet er auch die Dotationsgüter des [[Frauenkloster Gurk|Nonnenklosters in Gurk]], das er vorher aufgehoben hat | ||
: ... erhalten die Salzburger Bischöfe das in der Kirche einzigartige Recht, in den vier Eigenbistümern Gurk, [[Bistum Chiemsee|Chiemsee]], [[Seckau]] und [[Lavant]] die Bischöfe ohne Mitwirkung von Papst und Kaiser zu ernennen, einzusetzen und mit den geistlichen und weltlichen Hoheitsrechten auszustatten | : ... erhalten die Salzburger Bischöfe das in der Kirche einzigartige Recht, in den vier Eigenbistümern Gurk, [[Bistum Chiemsee|Chiemsee]], [[Seckau]] und [[Lavant]] die Bischöfe ohne Mitwirkung von Papst und Kaiser zu ernennen, einzusetzen und mit den geistlichen und weltlichen Hoheitsrechten auszustatten | ||
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